Häufige Fragen zur Anbauvereinigung in Seelze bei Hannover
Ist der Verein legal?
Ja. Der Verein für Pflanzenkultur e.V. besitzt seit Oktober 2025 die Erlaubnis nach dem KCanG. Alle Abläufe unterliegen behördlicher Aufsicht und den gesetzlichen Vorgaben.
Was ist der Verein für Pflanzenkultur e.V.?
Der VFPK e.V. ist ein nicht gewinnorientierter Verein, der den gemeinschaftlichen Eigenanbau für seine Mitglieder organisiert.
Wer kann Mitglied werden?
- Personen ab 21 Jahren
- Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland (mind. 6 Monate)
- Keine Mitgliedschaft in anderer Anbauvereinigung
Wie werde ich Mitglied?
- Registrierung direkt über Cannanas oder unter Mitglied werden
- Zustimmung zu Satzung & Beitragsordnung
- Prüfung durch den Vorstand
- Bestätigung der Mitgliedschaft
Nur nach Bestätigung ist die Mitgliedschaft gültig. Beim ersten Besuch prüfen wir Alter und Wohnsitz. Bring dazu bitte deinen Personalausweis oder Reisepass mit.
Welche Pflichten haben Mitglieder?
- Einhaltung der Satzung & Ordnung
- Zahlung des Mitgliedsbeitrags
- Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
- Mindestmitgliedschaft: 3 Monate (gesetzlich vorgeschrieben)
Was muss ich zur Abgabe mitbringen?
Bitte leg vor Ort deinen Mitgliedsausweis aus der Cannanas-App zusammen mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis vor. Beides ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 19 Abs. 2 KCanG).
Wie wird Jugendschutz gewährleistet?
- Das Vereinsgelände darf nur von Personen ab 21 Jahren betreten werden
- Gesundheits- und Jugendschutzkonzept gemäß § 23 Abs. 6 KCanG
- Dokumentierte Kontrollmaßnahmen und interne Sicherheitsprozesse
Wie wird Qualität und Sicherheit gewährleistet?
- Gemeinschaftlicher Anbau nach KCanG-Vorgaben
- Interne Qualitätskontrollen und Labortests
- Dokumentation aller Abläufe (Rückverfolgbarkeit)
- Sicherheitskonzept gegen unbefugten Zugriff
Wie werden meine Daten geschützt?
- Personenbezogene Daten werden DSGVO-konform gespeichert und über Cannanas verwaltet (Server in Deutschland)
- Nutzung ausschließlich für die Mitgliedschaft: Aufnahme, Beiträge, Abgabe
- Keine Weitergabe zu Werbezwecken; Zugriff nur durch Vorstandsmitglieder
- Bestimmte Angaben dokumentieren wir fünf Jahre und übermitteln sie der Behörde auf Anfrage (§ 26 KCanG); die jährliche Meldung erfolgt anonymisiert
- Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung nach DSGVO
Handelt es sich um ein kommerzielles Angebot?
Nein. Der Verein arbeitet nicht gewinnorientiert. Ziel ist ausschließlich die gesetzeskonforme Organisation von gemeinschaftlichem Eigenanbau.
